1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden 
und
Benjamin Holderied Fotografie & Film
Vertreten durch Benjamin Holderied
Adresse: Markt 9, 09618 Brand-Erbisdorf
E-Mail-Adresse: info@benjaminholderied.de nachfolgend
Anbieter genannt, der Vertrag zustande.
1.2. Der Anbieter schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde –ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
1.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zur Bekanntmachung des Inkrafttretens einer neuen Version für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht nochmal gesondert auf sie Bezug genommen wird. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde deren ausschließliche Anwendbarkeit.
1.4. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen des Anbieters nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. 
1.5. Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Fotografie & Film des Anbieters geregelt.
2. Angebot, Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote des Anbieters sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden –freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.
2.2. Die Erteilung eines Auftrags an den Anbieter kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Anbieter übermittelt dem Kunden innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.
3. Leistungserbringung, Nutzungsbewilligung
3.1. Der Anbieter kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte (Assistenten, Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Anbieter hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen, filmerischen) Mittel.
3.2.  Lieferungen des Anbieters erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden.
3.3.  Vom Anbieter genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und Terminen können keine Ansprüche gegen den Anbieter hergeleitet werden.
3.4.  Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Kunde – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft im Sinne des Punktes 3.5. handelt – bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen, Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen des Anbieters umgehend zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf Vertragserfüllung besteht. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs des Anbieters bestehen nur, wenn der Kunde nachweist, dass der Anbieter die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und ihm dadurch ein materieller Schaden entstanden ist. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.
3.5.  Ist die Erfüllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen und gerät der Anbieter in Verzug, so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgelöst, sofern der Kunde dem Anbieter nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserfüllung weiterhin zu bestehen.
3.6.  Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
3.7.  Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, unabhängig ob in Papierform oder digital, erwirbt der Kunde eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Kunde nur so viel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Kunden und nicht für Werbezwecke als erteilt. Darüber hinaus ist der Kunde im Sinne des § 53 UrhG jedenfalls berechtigt, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen und privaten Gebrauch herzustellen.
3.8.  Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Werknutzungsentgelts (vgl. Punkt 6.2.) und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/ Namensnennung gemäß Punkt 4.5. als erteilt.
4. Urheberrechtliche Bestimmungen
4.1.  Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne der §§ 1, 2, 3, 4 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers (§§ 14ff, 73ff UrhG) stehen ausnahmslos dem Anbieter zu. Der Anbieter hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Anbieter erteilten Nutzungsbewilligung zulässig (vgl. Punkt 3.7.). § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.
4.2.  Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern/Filmen in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern, ist nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gestattet. Das Recht, eine Sicherungskopie herzustellen, bleibt hiervon unberührt.
4.3.  Die vom Anbieter hergestellten Lichtbilder und Filmwerke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
4.4.  Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Anbieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Anbieter zum Schadensersatz.
4.5.  Die Namensnennung ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Lichtbild bzw. Filmwerk (Foto bzw. Video: Benjamin Holderied) oder im Impressum (Foto bzw. Video: Benjamin Holderied Fotografie & Film) anzugeben. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert/gefilmt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
4.6.  Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Kunden zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen, sofern der Anbieter nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Diese Berechtigung für den Anbieter gilt sowohl bei der Vergabe von einfachen als auch ausschließlichen Nutzungsrechten an den Kunden.
4.7.  Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Anbieter. Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Benjamin Holderied Fotografie & Film. Falls eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, vom Kunden gewünscht ist, muss ein dem Projekt angemessenes Buyout vereinbart werden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde.
4.8.  Bei Verletzung der Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte hat der Anbieter nach Maßgabe der §§ 97ff UrhG zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc. Die Ansprüche stehen dem Anbieter unabhängig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung der Pflicht zur Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (§ 253 Abs. 1 BGB) unbeschadet eines hinzukommenden Vermögensschadens (§ 97 Abs. 2, 3 UrhG) zumindest ein Betrag in Höhe des angemessenen Entgelts (§ 86 UrhG) zu. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Anbieters erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
5. Eigentum am Filmmaterial und den Bilddateien, Kennzeichnung Archivierung
5.1.  Analoge Fotografie: Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Anbieter zu. Dieser überlässt dem Kunden gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Diapositive werden – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist – dem Kunden nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Kunden zur Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 3.7. zur Verfügung gestellt.
5.2.  Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bild- und Filmdateien steht dem Anbieter zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bild- und Filmdateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 3.7. besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen dem Anbieter und dem Kunden einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten Bild- und Filmdateien.
5.3.  Der Anbieter ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bild- und Filmdateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc.) bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
5.4.  Der Kunde ist verpflichtet, digitale Lichtbilder und Filmwerke so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung bei jeder Art von Datenübertragung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass der Anbieter als Urheber der Bilder und Filme klar und eindeutig identifizierbar ist.
5.5.  Der Anbieter archiviert die Aufnahme ohne Rechtspflicht gegen ein Entgelt für die Dauer von zwei Jahren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu.
6. Entgelt (Werklohn, Honorar)
6.1.  Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht dem Anbieter für seine Leistungen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu.
6.2.  Der Anbieter hat einerseits Anspruch auf ein Aufnahmehonorar, welches auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zusteht, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Darüber hinaus steht dem Anbieter beim Verkauf von Lichtbildern/Filmen ein Verkaufsentgelt und für die Erteilung einer über § 34 f. UrhG hinausgehenden Nutzungsbewilligung gesondert ein Werknutzungsentgelt (Lizenzhonorar) in vereinbarter Höhe zu.
6.3.  Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen für Requisiten, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen bzw. Besprechungsaufwand.
6.4.  Alle Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich zuzüglich allfälliger Nebenkosten, wie Porto und Verpackung, Frachten, Zölle, Versicherungen etc.
6.5.  Im Zuge der Auftragsausführung vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet.
6.6.  An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen ist der Anbieter nicht gebunden.
6.7.  Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Anbieter anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 30 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
7. Zahlung
7.1.  Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen zehn Werktagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei einlangend beim Anbieter zur Zahlung fällig.
7.2.  Der Anbieter ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung vom Auftraggeber die Leistung einer Akontozahlung zu fordern sowie bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen.
7.3.  Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf an erlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
7.4.  Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu begleichen und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von 40,00€ als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB.
7.5.  Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung oder Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines Insolvenzantrages mangels kostendeckenden Vermögens), ist der Anbieter berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, sowie noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen zurückzuhalten und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, von sämtlichen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Davon unberührt bleibt das Recht auf Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte auf Kosten des Kunden sowie auf Geltendmachung von Schadenersatz.
7.6.  Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen den Anbieter nur dann berechtigt, wenn dieser zahlungsunfähig ist und die Forderung des Kunden in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde.
7.7.  Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber den Forderungen des Anbieters wegen mangelhafter Erfüllung oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Pflichten des Kunden
8.1.  Der Kunde ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und den Anbieter nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen (z.B. Modelle) zu sorgen. Der Anbieter gewährleistet die Zustimmung von Berechtigten, insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 3.7.).
8.2.  Schad- und Klagloshaltung: Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw. des Verhaltens des Kunden zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw. gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
8.3.  Im Falle der Beauftragung des Anbieters mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Kunde, dass er die hierzu erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte angelieferter Bild-, Ton-und Videomaterialien sowie zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt dem Anbieter die zur Weiterverarbeitung und zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
8.4.  Der Kunde verpflichtet sich, bereitgestellte Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung durch den Anbieter nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Anbieter berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden einzulagern.
9. Annahmeverzug, Rücktritt des Kunden
9.1.  Wird die Leistung vom Kunden zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort nicht angenommen bzw. die Leistungserbringung des Anbieters verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Kunde in Annahmeverzug. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder – unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche –auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Anbieter ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen) verstößt. Tritt der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurück, steht dem Anbieter mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu.
9.2.  Bei Annahmeverzug hat der Kunde allfällige Lagerkosten sowie die Kosten für die erfolglose An- und Ablieferung zu tragen. Trifft den Kunde ein Verschulden am Annahmeverzug hat er dem Anbieter darüber hinaus den ihm durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde trägt auch die Gefahr der Lagerung.
9.3.  Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1.  Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleibt die Ware im Eigentum des Anbieters. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung diese nicht zu erbringen.
10.2.  Der Kunde ist befugt, über die gekauften Waren im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verfügen.
10.3.  Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt.
10.4.  Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen,
damit dieser unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in seinem Eigentum stehende Waren übernehmen
kann.
10.5.  Gerät der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt,
Rückgabe der Ware bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort
fällig.
10.6.  Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt,
außer der Anbieter erklärt den Rücktritt vom Vertrag schriftlich.
11. Gewährleistung
11.1.  Ein Gewährleistungsansprüche des Kunden auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung des Anbieters vom vertraglich Geschuldeten vor. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Darüberhinausgehende Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht übernommen. Für Erfüllungshandlungen des Anbieters, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Kunden beruhen bzw. für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Handhabung hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
11.2.  Für unwesentliche Mängel, wie z.B. Farbdifferenzen bei Nachbestellung oder geringfügige Materialabweichungen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
11.3.  Das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich vom Kunden zu beweisen. § 476 BGB findet keine Anwendung.
11.4.  Der Kunde ist gemäß § 377 HGB bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs-, Schadenersatz- sowie Irrtumsanfechtungsansprüche aufgrund eines Mangels verpflichtet, den Mangel unverzüglich nach Empfang der Lieferung oder Leistung, längstens innerhalb von 8 Werktagen, versteckte Mängel binnen 3 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
11.5.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang/ Übernahme des Werkes. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb dieser Frist bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
11.6.  Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, solange er mit seinen eigenen Leistungspflichten in Verzug ist.
11.7.  Bei begründeten Mängeln ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), zur Ersatzlieferung (Austausch) oder zur Vertragsaufhebung berechtigt. Der
Kunde hat kein Wahlrecht zwischen den genannten Gewährleistungsbehelfen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Verbesserungsversuch ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Entgelts zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Kosten einer vom Kunden vorgenommenen Mängelbehebung durch Dritte ist der Anbieter in keinem Fall zu tragen verpflichtet.
11.8.  Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an den Anbieter auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Waren hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
11.9.  Die Fälligkeit der Forderungen des Anbieters wird durch allfällige von ihm zu vertretende Mängel nicht hinausgeschoben. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht, sofern ein solches vom Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
11.10.  Das Regressrecht gemäß § 255 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
11.11.  Die vorstehenden Bestimmungen über die Haftung für Mängel gelten gleichermaßen, unabhängig davon, ob Mängelansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes gemäß § 281 BGB geltend gemacht werden. Für Mangelfolgeschäden gelten ausschließlich nachstehende Bestimmungen unter Punkt 12.
11.12.  Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Kunde selbst Originaldateien (insbesondere Entwicklungsdateien) verändert hat, die von dem Anbieter zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.
12. Schadenshaftung
12.1.  Soweit die nachstehenden Haftungsbeschränkungen nicht gegen zwingendes Recht verstoßen, haftet der Anbieter – mit Ausnahme von Personenschäden, welche unabhängig vom Verschuldensgrad zu ersetzen sind – nur für den Ersatz von Schäden, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dies gilt nicht im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) oder übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.), Produkte und Requisiten. Der Kunde verpflichtet sich, wertvolle Gegenstände zu versichern.
12.2.  Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu; der Anbieter haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal).
12.3.  Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Anbieter nur bei Vorsatz.
12.4.  Sollte der Kunde nach produkthaftungsrechtlichen Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er dem Anbieter gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des deutschen Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
12.5.  Den Beweis, dass den Anbieter am Schadenseintritt ein Verschulden trifft, hat stets der Kunde zu erbringen; die gesetzlich vorgesehene Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.
12.6.  Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von 10 Jahren ab Gefahrenübergang/Übernahme des Werks, bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen.
12.7.  Den Anbieter trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Kunden beigestellten Produkte und Requisiten. Der Anbieter übernimmt keine wie immer geartete Haftung für direkte oder indirekte Schäden, welche durch derartige Gegenstände verursacht werden.
12.8.  Den Anbieter trifft keine Haftung für Umstände, die nicht seiner Sphäre zuordenbar sind, z.B. Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
13. Widerrufsrecht
13.1. Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Kunden und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Kunde kann dafür das beigelegte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Der Widerruf ist zu richten an:
Benjamin Holderied Fotografie & Film
Benjamin Holderied
Markt 9
09618 Brand-Erbisdorf
Fax: +4937322/50171
E-Mail: info@benjaminholderied.de
13.2.  Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde dem Anbieter die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie dies etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die erhaltene Ware ist auf die Gefahr des Anbieters zurückzusenden, jedoch hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Anbieter mit deren Empfang.
13.3.  Wichtige Hinweise:
Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Anbieter gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:
Soweit der Anbieter mit der Erbringung der Dienstleistung auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat der Anbieter einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden, wenn dieser mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Kunde seine Kenntnis von dem Verlust seines Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach der Spezifikation des Kunden angefertigt werden und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
14. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
14.1.  Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.
14.2.  Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.3.  Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.
15. Datenschutz
15.1. Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen der DSGVO eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs der Webseite des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:
Benjamin Holderied Fotografie & Film 
Benjamin Holderied
Markt 9
09618 Brand-Erbisdorf
oder per Mail an info@benjaminholderied.de.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Änderungen seiner Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, andernfalls Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die dem Anbieter zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Der Nachweis des Zugangs seiner Änderungsmitteilung obliegt dem Kunden.
16. Salvatorische Klausel
16.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Anschrift: Benjamin Holderied Fotografie & Film
Markt 9
09618 Brand-Erbisdorf 
Fax: +4937322/50171
E-Mail: info@benjaminholderied.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
BESTELLT AM (*) /ERHALTEN AM (*)
NAME DES/DER VERBRAUCHER(S)
ANSCHRIFT DES/DER VERBRAUCHER(S)
UNTERSCHRIFT DES/DER VERBRAUCHER(S) (NUR BEI MITTEILUNG AUF PAPIER) DATUM
(*) Unzutreffendes streichen
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